AGB
§ 1 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden auch „Kunde“ genannt).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil; dies gilt auch, wenn die Vertragsparteien von solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis haben.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vor.
Mit der Bestellung einer Software und deren Lizenzen bzw. Auftragserteilung für angebotene Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, dass er die bestellte Software und Lizenzen erwerben bzw. den Auftrag wie angetragen ausgeführt haben will.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung bzw. Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden oder durch die tatsächliche Ausführung des Auftrags erklärt werden, der Kunde verzichtet auf die Erklärung der Annahme gemäß § 151 BGB.
Bestellt der Kunde die Ware oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Ware unverzüglich informiert. Die bereits geflossene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB auf geeignete Weise zugesandt.
Ist ein Beratervertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn:
a. der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt,
b. der Kunde zahlungsunfähig wird
c. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet sind
d. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.
Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.
§ 3 Vergütung
Die vereinbarte Vergütung ist für vier Monate ab Vertragsschluss bindend. Bei Unternehmern versteht sich die vereinbarte Vergütung als Nettopreis zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern sind wir berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn insbesondere durch Wechselkursschwankungen Preissteigerungen zu verzeichnen sind.
Bei Unternehmern erfolgt eine Versendung der Ware unfrei auf dessen Kosten zuzüglich Verpackungskosten.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung ausschließlich auf Rechnung.
Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Soweit gesetzlich zulässig steht dem Kunden weder ein Leistungsverweigerungs-, noch ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Reisespesen und Honorarkosten für Dritte sind vom Kunden gegen Vorlage der Belege zu erstatten, sofern der Kunde Leistungen, durch die diese Kosten notwendig wurden im Einzelfall beauftragt hatte.
§ 4 Leistungsdurchführung
Erklärungen und Handlungen der im Vertrag bezeichneten verantwortlichen Ansprechpartner sind für die Vertragsparteien verbindlich.
Die Verwenderin ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer oder Mitarbeiter ihrer Wahl einzusetzen. Diese zur Auftragserfüllung herangezogenen Personen unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht der Verwenderin.
Die Verwenderin erbringt die vereinbarten Leistungen während der üblichen Geschäftszeit des Kunden und, soweit erforderlich und zumutbar, auch außerhalb dieser Geschäftszeiten. Serviceleistungen der Verwenderin werden zu den üblichen Geschäftszeiten der Verwenderin erbracht.
Die Verwenderin wird nach Vereinbarung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers tätig. Dieser gewährleistet den Zutritt zu sämtlichen von den Leistungen betroffenen Räumlichkeiten und stellt der Verwenderin bei Bedarf kostenlos, entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung. Bei remotem Betrieb entfällt diese Verpflichtung. Unabhängig davon gewärhrt der Auftraggeber der Verwenderin die notwendigen Systemzugänge zur Installation der Software und der Verrichtung der angebotenen Dienstleistungen.
Die Verwenderin behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu erbringen und Teilrechnungen zu stellen, außer, wenn dies im Widerspruch zum berechtigten Interesse des Kunden steht.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat der Verwenderin während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung auf seine Kosten zu gewähren.
Der Kunde sorgt für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der in den Vertrag einbezogenen Lizenzen und Programme. Vor Beginn der Arbeiten an seinen Lizenzen und/ oder Programmen wird der Kunde regelmäßige Sicherungen vornehmen und entsprechende Zugänge zu Testsystemen herstellen. Für mögliche Datenverluste haftet die Verwenderin nicht.
Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
Bei Serviceverträgen sind der Verwenderin Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde muss die Lizenzrechte für die bei einem Releasewechsel zu installierende Software haben bzw. erwerben.
Der Kunde erkennt die Lizenz- und Urheberbedingungen der jeweiligen Hersteller für von der Verwenderin gelieferte Fremdsoftware ausdrücklich an.
Der Kunde hat die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Unternehmen zu gewährleisten. Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller notwendigen Leistungsvoraussetzungen und Informationen oder Daten sowie die notwendige personelle Unterstützung. Die Verwenderin trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere falls es mangels Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungsstörungen kommt.
§ 6 Gewährleistung
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts – oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Beendigung des Projekts. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vor werfbar ist.
§ 8 Lizenzrechte, Urheberrechte
Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehende Nutzungsrechte verbleiben bei der Verwenderin. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
Entsteht durch die Leistungen der Verwenderin ein Urheberrecht, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
Informationen (insbesondere Unterlagen, Daten, Kenn- und Codewörter), die im Rahmen dieses Vertrages von einer Vertragspartei der anderen mitgeteilt werden, sind streng vertraulich. Die Verwenderin und der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle derartigen Informationen auch über die Dauer des Vertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Die Verwenderin ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz verpflichtet. Diese Verpflichtungen hat die Verwenderin auch den von ihr zur Vertragserfüllung herangezogenen Mitarbeitern aufzuerlegen.
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist es nicht gestattet, Unterlagen und vertrauliche Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu kopieren oder zu transferieren, zu entfernen, an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben.
Nach Beendigung eines jeweiligen Auftrages ist jede Vertragspartei verpflichtet, sämtliche Unterlagen mit vertraulichen Informationen zurückzugeben bzw. deren unwiederbringliche Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Der Kunde gestattet der Verwenderin, ihn unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen als Referenz zu benennen.
Die Verwenderin ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich unter Darlegung wichtiger Gründe widerspricht.
Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei, soweit nicht in diesen Bestimmungen bereits eine Abtretung vorgesehen ist. Ausgenommen ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von der Verwenderin.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf die Schriftform selbst.
Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Geschäftssitz der Verwenderin. Die Verwenderin ist auch berechtigt, am Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird da – von die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie möglich erreicht wird. Die gesamte Geschäftsbeziehung und diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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